"III. Die Täter sind in Deutschland dem Kriegsverfahren nur unterworfen, wenn besondere militärische Belange es erfordern. Deutschen und ausländischen Dienststellen ist auf Fragen nach solchen Tätern zu erklären, sie seien festgenommen, aber der Stand des Verfahrens erlaube keine weiteren Mitteilungen.IV. Die Befehlshaber in den besetzten Gebieten und die Gerichtsherren sind persönlich für die Durchführung des Erlasses im Rahmen ihrer Zuständigkeit verantwortlich.V. Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht bestimmt in welchen besetzten Gebieten dieser Erlass anzuwenden ist und erlässt Durchführungsvorschriften."@deu . "Art: Abschrift"@deu . "07.12.1941" . "Nicht angeführt (Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich in den besetzten Gebieten vom 07.12.1941), (Nacht und Nebel)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich in den besetzten Gebieten vom 07.12.1941), (Nacht und Nebel)."@deu . .