"Kommunistische Elemente und deutschfeindliche Kreise haben ihre Angriffe gegen das Reich und die Besatzungsmacht verstärkt.I. In den besetzten Gebieten ist bei Straftaten von nichtdeutschen Zivilisten gegen das Reich grundsätzlich die Todesstrafe angebracht.II. Solche Straftaten sind nur in den besetzten Gebieten abzuurteilen wenn Todesurteile ergehen und diese schnellstens durchgeführt werden können. Sonst sind die Täter nach Deutschland zu bringen."@deu . "Art: Abschrift"@deu . "07.12.1941" . "Nicht angeführt (Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich in den besetzten Gebieten vom 07.12.1941), (Nacht und Nebel)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich in den besetzten Gebieten vom 07.12.1941), (Nacht und Nebel)."@deu . .