Nicht angeführt (Behandlung der ausl. Zivilarbeiter, Sicherheitspolizeiliche Behandlung der im Reich eingesetzten italienischen Arb.).

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Nicht angeführt (Behandlung der ausl. Zivilarbeiter, Sicherheitspolizeiliche Behandlung der im Reich eingesetzten italienischen Arb.). 
Nicht angeführt (Behandlung der ausl. Zivilarbeiter, Sicherheitspolizeiliche Behandlung der im Reich eingesetzten italienischen Arb.). 
19.11.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen Sicherheitsdienst-(L)-A.Nachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt, Höhere SS- und Polizeiführer, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Prag, Straßburg und MetzItalienische Arbeiter dürfen nicht in Arb.-Lager eingewiesen werden. Bei schweren Vergehen sollen die Italiener nach Italien abgeschoben werden und dort bestraft werden. 

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