Beschäftigung von Ausländern als Angestellte von Wehrmachtsdienststellen.

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Beschäftigung von Ausländern als Angestellte von Wehrmachtsdienststellen. 
Beschäftigung von Ausländern als Angestellte von Wehrmachtsdienststellen. 
06.10.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeur der Sicherheitspolizei in Krakau, Lublin, Radom, Warschau, Marburg, Veldes, Lemberg, Referate IV E 1-6, nachrichtlich an Grenzinspekteure I, II, III, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau, Prag, Den Haag, Oslo, Metz, Straßburg, Amt IV, Amt V, II A 1Richtlinien über die Beschäftigung von Ausländern, daß heißt alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht nachweisbar Volksdeutsche sind, bei Dienststellen der Wehrmacht.Weitere Angaben hierzu. 

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