"Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau und Den HaagNach Mitteilung des Inspekteurs der Konzentrationslager ist die Entlassungssperre für die Konzentrationslager Groß-Rosen und Mauthausen aufgehoben. Für Konzentrationslager Auschwitz besteht nach wie vor Entlassungssperre. Einweisungen können jedoch erfolgen. Für das Arbeitslager Gusen, das dem Konzentrationslager Mauthausen angeschlossen ist, wurde eine Entlassungssperre vorläufig auf die Dauer von 3 Wochen verhängt. Einweisungen von Häftlingen in das Konzentrationslager Mauthausen. (FS ist nicht vollständig)."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "23.09.1941" . "Sperre in den Konzentrationslagern."@deu . . . . "Sperre in den Konzentrationslagern."@deu . .