Kommunistische Aufstandsbewegung in den besetzten Gebieten.
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16.09.1941
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Kommunistische Aufstandsbewegung in den besetzten Gebieten.
Art: Vervielfältigung
Bisherige Massnahmen sind unzureichend.Bei Auflehnung gegen die deutsche Besatzungsmacht, muss auf kommunistischen Ursprung geschlossen werden.Beim ersten Anlass sind unverzüglich schärfste Mittel zu ergreifen.Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muss die Todesstrafe für 50-100 Kommunisten als angemessen gelten.Die Art der Vollstreckung muss die abschreckende Wirkung noch erhöhen.Weitere Anordnung hierzu.