"Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen u. a.Die einzelnen Abschnitte sind:I. Kennzeichnung der Judena) Tragweise und Verteilungb) VerstößeII. Beschränkung bezügl. Verlassen der Wohngemeinde und Benutzen der Verkehrsmittela) ZuständigkeitVoraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Verlassen der Wohngemeindeb) Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung von Verkehrsmitteln ausserhalb der Wohngemeinde."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "15.09.1941" . "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 01.09.1941 (RGBl. I S 457)."@deu . . . . "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 01.09.1941 (RGBl. I S 457)."@deu . .