Grundsätzliche Anordnung des Reichsführers-SS über Festnahme staatsfeindlicher Elemente nach Beginn des Feldzuges gegen die Sowjetunion.

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Grundsätzliche Anordnung des Reichsführers-SS über Festnahme staatsfeindlicher Elemente nach Beginn des Feldzuges gegen die Sowjetunion. 
Grundsätzliche Anordnung des Reichsführers-SS über Festnahme staatsfeindlicher Elemente nach Beginn des Feldzuges gegen die Sowjetunion. 
27.08.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Referate des Amtes IV des Reichssicherheitshauptamtes, Amt V, nachr. an Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, IV GSt., Gruppe I BDer Reichsführer-SS hat nach Beginn des Feldzuges gegen die Sowjetunion die grundsätzliche Entscheidung getroffen, daß"sämtliche hetzerischen Pfaffen, deutschfeindliche Tschechen und Polen sowie Kommunisten und ähnliches Gesindel grundsätzlich auf längere Zeit einem Konzentrationslager zugeführt werden solle". 

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