"Adressat: Staatspolizei(leit)stellen, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Haag und Straßburg, Lothringen/Saarpfalz in Metz, Kommandeure der Sicherheitspolizei in Warschau, Radom, Lublin, Krakau, Ref. Reichssicherheitshauptamt, Amt IV und V.Nachrichtl. an die Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Prag und Krakau, der Inspekteur der Konzentrationslager, G St. IV Gruppe I B (neu) Ref. II A 2 (neu)Ausl. Häftlinge darf der Schutzhaftbefehl nicht belassen werden. Deutschen Staatsangehörigen (außer Juden) wird der Schutzhaftbefehl bis zur Entlassung ausgehändigt."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "22.08.1941" . "Nicht angeführt (Aushändigung der Schutzhaftbefehle)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Aushändigung der Schutzhaftbefehle)."@deu . .