Nicht angeführt (Aushändigung der Schutzhaftbefehle).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-010-074_1561a_jpg an entity of type: Record

Nicht angeführt (Aushändigung der Schutzhaftbefehle). 
Nicht angeführt (Aushändigung der Schutzhaftbefehle). 
22.08.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Staatspolizei(leit)stellen, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Haag und Straßburg, Lothringen/Saarpfalz in Metz, Kommandeure der Sicherheitspolizei in Warschau, Radom, Lublin, Krakau, Ref. Reichssicherheitshauptamt, Amt IV und V.Nachrichtl. an die Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Prag und Krakau, der Inspekteur der Konzentrationslager, G St. IV Gruppe I B (neu) Ref. II A 2 (neu)Ausl. Häftlinge darf der Schutzhaftbefehl nicht belassen werden. Deutschen Staatsangehörigen (außer Juden) wird der Schutzhaftbefehl bis zur Entlassung ausgehändigt. 

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