"2) Den in Schutzhaft genommenen Angehörigen Deutscher Staatsangehörigkeit sind die Schutzhaftbefehle wie bisher zu belassen, jedoch grundsätzlich bei der Entlassung aus der Schutzhaft abzunehmen und ebenfalls zu den Akten zu verfügenWeitere Angaben hierzu."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "22.08.1941" . "Aushändigung der Schutzhaftbefehle."@deu . . . . "Aushändigung der Schutzhaftbefehle."@deu . .