"Adressat: Nachrichtlich: Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, GG in Krakau, Reichskommissar (Bdo) in den besetzten GebietenPolizei-Verwaltungsbeamte fallen nur dann unter die Sondergerichtsbarkeit, wenn sie ihren Dienst bei Truppenverbänden oder deren vorgesetzten Dienststellen verrichten."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "21.07.1941" . "Unterstellung von Polizei-Verwaltungsbeamten unter die Sondergerichtsbarkeit der SS und Polizei."@deu . . . . "Unterstellung von Polizei-Verwaltungsbeamten unter die Sondergerichtsbarkeit der SS und Polizei."@deu . .