. . "Adressat: Nachrichtlich: Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, GG in Krakau, Reichskommissar (Bdo) in den besetzten GebietenPolizei-Verwaltungsbeamte fallen nur dann unter die Sondergerichtsbarkeit, wenn sie ihren Dienst bei Truppenverbänden oder deren vorgesetzten Dienststellen verrichten."@de . . . . "Unterstellung von Polizei-Verwaltungsbeamten unter die Sondergerichtsbarkeit der SS und Polizei."@de . . . . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . "21.07.1941" . "074/1526a.jpg" .