Reisen von Angehörigen der Polizei als Zeugen oder Beschuldigte zu SS- und Polizeigerichten.

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Reisen von Angehörigen der Polizei als Zeugen oder Beschuldigte zu SS- und Polizeigerichten. 
Reisen von Angehörigen der Polizei als Zeugen oder Beschuldigte zu SS- und Polizeigerichten. 
16.07.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Staatl. Polizeibehörden, Höhere SS- und Polizeiführer, Befh. der Orpo. auswärts eingesetzte Polizeiverbände und PolizeieinheitenBei Reisen als Zeugen oder Beschuldigte zu SS- und Polizeigerichten ist eine angemessene Entschädigung bzw. Vorschuß zu zahlen. 

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