Inschutzhaftnahme von Personen, die sich fälschlich als Beamte der Geheimen Staatspolizei bezw. der Kripo oder allgemein als Polizeibeamte ausgeben.

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Inschutzhaftnahme von Personen, die sich fälschlich als Beamte der Geheimen Staatspolizei bezw. der Kripo oder allgemein als Polizeibeamte ausgeben. 
Inschutzhaftnahme von Personen, die sich fälschlich als Beamte der Geheimen Staatspolizei bezw. der Kripo oder allgemein als Polizeibeamte ausgeben. 
13.07.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Die Erlaße a, b und d sind hiermit aufgehoben.1. Die im Betreff genannten Personen sind den zuständigen Staatspolizei(leit)stellen bezw. den Kommandeuren der Sicherheitspolizei zuzuführen2. Falls richterlicher Haftbefehl erlassen wird, ist Rücküberstellungsantrag zu stellen.3. Die Staatspolizei(leit)stellen und die Kommandeure der Sicherheitspolizei haben in allen Fällen beim Referat IV C 2 des Reichssicherheitshauptamtes Schutzhaftantrag zu stellen.Zusatz für:1. Das Amt V des Reichssicherheitshauptamtes - Schreiben vom 10.07.1940, 26.08.1940 und 31.12.1940 - V B 1-1078/40 III und vom 27.03.1941 - V A 2-1078 sind hiermit erledigt. 

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