Schriftverkehr der Schutzhäftlinge mit ausländischen Behörden.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-010-074_1516a_jpg an entity of type: RecordSet

10.07.1941 
074/1516a.jpg 
Schriftverkehr der Schutzhäftlinge mit ausländischen Behörden. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, RavensbrückEs ist keinesfalls zulässig, dass Schutzhäftlinge ohne Genehmigung der Einweisungsstelle mit ausländischen Behörden im Schriftverkehr stehen. Solche Schreiben sind in Zukunft den Einweisungsstellen zur Entscheidung zu übersenden, die gegebenenfalls die Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes Dienststelle IV e 2 einholen. 

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