Überführung von weiblichen Schutzhäftlingen in das Konzentrationslager Ravensbrück.

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Überführung von weiblichen Schutzhäftlingen in das Konzentrationslager Ravensbrück. 
Überführung von weiblichen Schutzhäftlingen in das Konzentrationslager Ravensbrück. 
07.07.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, alle Kommandeure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau und Den HaagDie nach Fertigstellung der Erweiterungsbauten im Konzentrationslager Ravensbrück zum 15.07.1941 vorgesehenen Einweisungen müssen zurückgestellt werden, da nach Mitteilung des Inspekteurs der Konzentrationslager in Konzentrationslager Ravensbrück eine ungeklärte Krankheit aufgetreten ist. Es werden daher alle Entlassungen und Einweisungen für das Konzentrationslager Ravensbrück zurückgestellt. Weisung ergeht wenn sie wieder erfolgen können. Auf ärztliche Untersuchung der Häftlinge und Desinfektion ihrer Utensilien ist strengstens zu achten. Es muß vermieden werden, daß durch die Einweisung rassefremder - insbesondere polnische. 

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