Lagersperre für die Konzentrationslager Groß-Rosen, Mauthausen und Auschwitz.

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Lagersperre für die Konzentrationslager Groß-Rosen, Mauthausen und Auschwitz. 
Lagersperre für die Konzentrationslager Groß-Rosen, Mauthausen und Auschwitz. 
05.07.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau und in Den HaagNach Mitteilung des Inspekteurs der Konzentrationslager sind in den genannten Lagern Fleckfiebererkrankungen aufgetreten. Für Konzentrationslager Mauthausen Einweisungs- und Entlassungssperre. Konzentrationslager Groß-Rosen und Auschwitz Entlassungssperre.Konzentrationslager Groß-Rosen gilt nicht als Einweisungslager. Nach Konzentrationslager Auschwitz können Einweisungen erfolgen. 

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