Polizeiliche Behandlung der Prostitution. (Bordelle bei massiertem Einsatz fremdvölkischer Arbeiter).
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18.05.1941
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Polizeiliche Behandlung der Prostitution. (Bordelle bei massiertem Einsatz fremdvölkischer Arbeiter).
Art: Fotokopie
Die Gesellschaft hat die Aufgabe, dort Bordelle einzurichten, wo die Planung bisher wegen finanzieller oder technischer Schwierigkeiten in Verzug geraten ist.Die Entscheidung über den Bedarf an solchen Einrichtungen liegt bei der Kripo.Jede Inbetriebnahme eines Bordells ist zu melden.Ergänzende Anordnungen hierzu.