"Bei außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Tschechen und Deutschen ist gegen beide Teile mit Schutzhaft vorzugehen, außerdem wird auf das Ehegesetz vom 29.10.1940 (RGB. IS 1488) den Erlass des Reichsministers der Justiz vom 01.04.1941 (RMB I IV 1941 Nr. 15) und den Erlass des Reichsministers des Innern vom 03.04.1941 - I d 204 XX/40 5626 g gen (394, Folio 260-262) Hingewiesen."@deu . "Art: Fotokopie"@deu . "29.04.1941" . "Verkehr zwischen Tschechen und Deutschen - Maßnahmen zum Schutz des deutschen Blutes."@deu . . . . "Verkehr zwischen Tschechen und Deutschen - Maßnahmen zum Schutz des deutschen Blutes."@deu . .