Flucht von Häftlingen.

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26.04.1941 
074/1439a.jpg 
Flucht von Häftlingen. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Natzweiler, Groß-Rosen, RavensbrückReichsführer-SS hat befohlen, dass bei jeder Flucht von Häftlingen ihn ein eingehender Bericht zu erstatten ist. Die Anordnung, wonach bei Flucht von Schutzhäftlingen Reichssicherheitshauptamt IV C 2 und bei Vorbeugungshäftlingen Reichskriminalpolizeiamt, Amt V, Inspekteur der Konzentrationslager und die einweisende Dienststelle zu benachrichtigen sind, bleibt bestehen. Darüber hinaus ist durch FS ein ausführlicher Zwischenbericht hier vorzulegen. Das Ergebnis der inzwischen zu führenden Ermittlungen ist für die Meldung an Reichsführer-SS beschleunigt vorzulegen. Von der Wiederergreifung eines Häftlings sind alle vorgenannten Stellen ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen. 
Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes IV C 2 Allg. Nr. 41074 vom 25.04.1941 

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