. . "Nicht angeführt (Überstellung von Strafgefangenen zur Geheimen Staatspolizei)."@deu . "Nicht angeführt (Überstellung von Strafgefangenen zur Geheimen Staatspolizei)."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . . . "22.04.1941" . . "Adressat: Reichsminister der Justiz, St.-S. Dr. Dr. SchlegelbergDer Führer hält die Beiziehung von Stellungnahmen des Reichsministers der Justiz zu Urteilen, die ihm zur Nachprüfung vorgelegt werden, nicht für notwendig.In besonderen Fällen soll jedoch der Sach- und Rechtsstand von Übergabe der Gefangenen an die Geheime Staatspolizei unterbreitet werden. Die Übergabe der Strafgefangenen an die Geheime Staatspolizei kann in diesen Fällen solange aufgeschoben werden."@deu .