Nicht angeführt (Überstellung von Strafgefangenen zur Geheimen Staatspolizei).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-010-074_1438a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Überstellung von Strafgefangenen zur Geheimen Staatspolizei).
Nicht angeführt (Überstellung von Strafgefangenen zur Geheimen Staatspolizei).
22.04.1941
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Reichsminister der Justiz, St.-S. Dr. Dr. SchlegelbergDer Führer hält die Beiziehung von Stellungnahmen des Reichsministers der Justiz zu Urteilen, die ihm zur Nachprüfung vorgelegt werden, nicht für notwendig.In besonderen Fällen soll jedoch der Sach- und Rechtsstand von Übergabe der Gefangenen an die Geheime Staatspolizei unterbreitet werden. Die Übergabe der Strafgefangenen an die Geheime Staatspolizei kann in diesen Fällen solange aufgeschoben werden.