Nicht angeführt (Überstellung von Strafgefangenen zur Geheimen Staatspolizei).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-010-074_1438a_jpg an entity of type: Record

Nicht angeführt (Überstellung von Strafgefangenen zur Geheimen Staatspolizei). 
Nicht angeführt (Überstellung von Strafgefangenen zur Geheimen Staatspolizei). 
22.04.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Reichsminister der Justiz, St.-S. Dr. Dr. SchlegelbergDer Führer hält die Beiziehung von Stellungnahmen des Reichsministers der Justiz zu Urteilen, die ihm zur Nachprüfung vorgelegt werden, nicht für notwendig.In besonderen Fällen soll jedoch der Sach- und Rechtsstand von Übergabe der Gefangenen an die Geheime Staatspolizei unterbreitet werden. Die Übergabe der Strafgefangenen an die Geheime Staatspolizei kann in diesen Fällen solange aufgeschoben werden. 

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