"Für die Beratung von SS-Angehörigen, auf dem bäuerlichen Sektor, ist das Rasse- und Siedlungshauptamt zuständig. Ausführungsbestimmungen werden Reichsführer-SS vom Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes zur Genehmigung vorgelegt."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "04.03.1941" . "Seßhaftmachung von SS-Angehörigen."@deu . . . . "Seßhaftmachung von SS-Angehörigen."@deu . .