Gefährdung der Manneszucht durch Trunkenheit.

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Gefährdung der Manneszucht durch Trunkenheit. 
Gefährdung der Manneszucht durch Trunkenheit. 
18.01.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Verteiler mit 16 Anschriften angegebenIm Anschluß an oben genannten Erlaß wird folgender Befehl erteilt:Trunkenheit verstößt gegen die Manneszucht, weshalb jeder Fall, sowohl im als auch außerhalb des Dienstes, dienststrafrechtlich geahndet werden soll.Mit Begleitschr. des Regierungspräsidenten Trier vom 08.01.1941. 

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