Heranziehung der im Jugendschutzlager Moringen untergebrachten Wehrpflichtigen zum aktiven Wehrdienst und ihre Wehrüberwachung.
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Heranziehung der im Jugendschutzlager Moringen untergebrachten Wehrpflichtigen zum aktiven Wehrdienst und ihre Wehrüberwachung.
Heranziehung der im Jugendschutzlager Moringen untergebrachten Wehrpflichtigen zum aktiven Wehrdienst und ihre Wehrüberwachung.
16.01.1941
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: W. Kommando I bis XIII und XVII bis XXI, W. B., W. B. Kommando Ausland, Oberkommando der Kriegsmarine, R. d. L. und Ob. d. L., Reichsminister des Innern, Oberkommando der Wehrmacht/AHA/Stab. Ag EH.Auf Anordnung des Reichsverteidigungsrates ist in Moringen (Wehrbezirk Göttingen) am 15.08.1940 ein Jugendschutzlager für Jugendliche der Geburtsjahrgänge 1920 - 1924 eingerichtet für 400 - 500 Jugendlichen. Asoziale und kriminell schwerstens belastete junge Menschen wurden in das Lager eingeliefert. Ihre Heranziehung zum R. A. D. und aktiven Wehrdienst hat bis zu ihrer vom Reichsführer-SS angeordneten Entlassung zu unterbleiben. Die Verfügung Oberkommando des Heeres/AHA/AId/aNr. 1470/38 geh. vom 16.07.1938 ist erwähnt.