Staatspolizeiliche Behandlung der im Reich eingesetzten ausländischen Arbeitnehmer aus den besetzten Gebieten im Westen und Norden des Reiches.
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14.01.1941
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Staatspolizeiliche Behandlung der im Reich eingesetzten ausländischen Arbeitnehmer aus den besetzten Gebieten im Westen und Norden des Reiches.
Art: Fotokopie vom Original
Richtlinien für die staatspolizeiliche Behandlung der aus den besetzten Gebieten im Westen und Norden (Frankreich, Belgien, Niederlande, Norwegen und Dänemark) kommenden und im Reich zur Arbeit eingesetzten ausländischen Arbeitnehmer: 1. Allgemeinesa. Arbeitnehmer germanischer Abstammung.b. Fremdvölkische Arbeitnehmer2. Unterbringung.