Entlassung von Häftlingen, die auf wichtigen Arbeitsplätzen beschäftigt werden.

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Entlassung von Häftlingen, die auf wichtigen Arbeitsplätzen beschäftigt werden. 
Entlassung von Häftlingen, die auf wichtigen Arbeitsplätzen beschäftigt werden. 
11.12.1940 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Konzentrationslager, Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, Arbeitslager Groß-Rosen, We., Abteilung Häftlingseinsatz I/3Sobald Häftlinge auf wichtigen Arbeitsplätzen beschäftigt werden, ist dem Geheimen Staatspolizeiamt (VI C 2) Mitteilung zu machen, damit, um Schwierigkeiten zu vermeiden, geplante Entlassungen unterbleiben. 

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