Neuordnung der praktischen Ausbildung der Studierenden der technischen Hochschulen und Bergakademien.
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14.11.1940
074/1325a.jpg
Neuordnung der praktischen Ausbildung der Studierenden der technischen Hochschulen und Bergakademien.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellenVor der Einstellung eines ausländischen Praktikanten in einen Rüstungsbetrieb wird die Zustimmung der zuständigen Abwehrstelle durch die örtliche Wirtschaftskammer eingeholt. Die Staatspolizei(leit)stellen werden von der Einstellung sämtlicher ausländischer Praktikanten unterrichtet.
Erl. des Reichswirtschaftsministers vom 11.09.1940 III SW 10736/40 - Erl. vom 22.08.1940 - IV E 2-10/40g