"11) Arbeitserziehungslager Hunswinkel: (IV B 3-41.70) ist bestimmt für Arbeitsbummelei oder Arbeitssabotage, Haftzeit 6 Wochen. Anträge des Reichstreuhänders der Arbeit auf Einweisungen sind von den Staatspolizeistellen zu prüfen, da diese in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entscheiden ob die Einweisung gerechtfertigt ist.Kranke, Arbeitsunfähige oder Krüppel dürfen nicht eingewiesen werden. Daher vorherige Untersuchung auf Haft- und Lagerfähigkeit. Die Staatspolizeistelle Aachen wird angewiesen, darauf zu achten, ob im Fall der zu erwartenden Auflösung des vom."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "11.10.1940" . "Nicht angeführt (Ausschnitt aus der Niederschrift der Arbeitstagung des Inspekteurs der Sicherheitspolizei mit den Leitern der Staatspolizeileitstellen, des Inspekteurbereichs in Düsseldorf am 30.09.1940)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Ausschnitt aus der Niederschrift der Arbeitstagung des Inspekteurs der Sicherheitspolizei mit den Leitern der Staatspolizeileitstellen, des Inspekteurbereichs in Düsseldorf am 30.09.1940)."@deu . .