Verordnung zur Ausf. und Ergänz. von Verordnungen über die Einführung des deutschen Strafrechts in die eingegliederten Ostgebiete.
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Verordnung zur Ausf. und Ergänz. von Verordnungen über die Einführung des deutschen Strafrechts in die eingegliederten Ostgebiete.
Verordnung zur Ausf. und Ergänz. von Verordnungen über die Einführung des deutschen Strafrechts in die eingegliederten Ostgebiete.
09.10.1940
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Reichsminister der JustizEs ist untragbar, daß Deutsche und Polen nach demselben Recht abgeurteilt werden.Nachdem die polizeiliche Standgerichtsbarkeit fortgefallen ist, kann der Einführung des deutschen Strafrechts in die eingegl. Ostgebiete nicht zugestimmt werden.