"Nicht angeführt, Änderung des § 3 der Anordnung vom 24.08.1940 des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen Niederrhein."@de . . "Adressat: Inspekteur der Sicherheitspolizei Düsseldorf gibt weiter an Staatspolizeileitstelle DüsseldorfÜber die Arbeitsbedingungen im Erziehungslager Versetalsperre bei der Fa. Hochtief§ 3 erhält folgenden Wortlaut: Die nach dem für das Bauvorhaben geltenden Tarif vorgesehenen Trennungs- und Übernachtungsgelder sind nicht zu zahlen.Verordnung siehe: 10, Folio 42, 43."@de . . "074/1296a.jpg" . . "Art: Fotokopie vom Original und Fotokopie einer Abschrift"@de . . . "07.10.1940" . . . . .