Nicht angeführt, Änderung des § 3 der Anordnung vom 24.08.1940 des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen Niederrhein.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-009-074_1296a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt, Änderung des § 3 der Anordnung vom 24.08.1940 des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen Niederrhein.
Nicht angeführt, Änderung des § 3 der Anordnung vom 24.08.1940 des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen Niederrhein.
07.10.1940
Art: Fotokopie vom Original und Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Inspekteur der Sicherheitspolizei Düsseldorf gibt weiter an Staatspolizeileitstelle DüsseldorfÜber die Arbeitsbedingungen im Erziehungslager Versetalsperre bei der Fa. Hochtief§ 3 erhält folgenden Wortlaut: Die nach dem für das Bauvorhaben geltenden Tarif vorgesehenen Trennungs- und Übernachtungsgelder sind nicht zu zahlen.Verordnung siehe: 10, Folio 42, 43.