. . . . "26.08.1940" . . "Nicht angeführt (Anordnung vom 24.08.1940 btr. Erziehungslager an der Versetalsperre (Hundswinkel))."@de . "§ 3 Bezüglich Trennungs- und Übernachtungsgeld gelten die tariflichen Bestimmungen des Bauvorhabens.§ 4 Sofern nach Erreichung des Erzeihungszwecks die Arbeiter von der Fa. Hochtief weiterbeschäftigt werden, sind sie bezüglich der Arbeitsbedingungen den übrigen Gefolgschaftsmitgliedern der Fa. gleichgestellt."@de . . . . "074/1265a.jpg" . "Art: Fotokopie vom Original"@de .