"§ 3 Bezüglich Trennungs- und Übernachtungsgeld gelten die tariflichen Bestimmungen des Bauvorhabens.§ 4 Sofern nach Erreichung des Erzeihungszwecks die Arbeiter von der Fa. Hochtief weiterbeschäftigt werden, sind sie bezüglich der Arbeitsbedingungen den übrigen Gefolgschaftsmitgliedern der Fa. gleichgestellt."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "26.08.1940" . "Nicht angeführt (Anordnung vom 24.08.1940 btr. Erziehungslager an der Versetalsperre (Hundswinkel))."@deu . . . . "Nicht angeführt (Anordnung vom 24.08.1940 btr. Erziehungslager an der Versetalsperre (Hundswinkel))."@deu . .