Nicht angeführt (Anordnung vom 24.08.1940 btr. Erziehungslager an der Versetalsperre (Hundswinkel)).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-009-074_1264a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Anordnung vom 24.08.1940 btr. Erziehungslager an der Versetalsperre (Hundswinkel)).
Nicht angeführt (Anordnung vom 24.08.1940 btr. Erziehungslager an der Versetalsperre (Hundswinkel)).
26.08.1940
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Staatspolizei(leit)stelle DüsseldorfAufgrund § 1 der Verordnung über Lohngestaltung vom 25.06.1938 erlasse ich folgende Anordnung über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für die der Fa. Hochtief von der Geheimen Staatspolizei zur Unterbringung in dem Erziehungslager Versetalsperre zugewiesenen Gefolgschaftsmitglieder.§ 1 Entlohnung nach tariflichem Tiefbauarbeiterlohn. Zuschläge sowie Weiterzahlung bei Arbeitsversäumnis oder Unfall, sind nicht zu zahlen.§ 2 Kosten für Bewachung, Au.- und Rücktransport tragen die Arbeiter.