Maßnahmen gegen Arbeitsuntreue.
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Maßnahmen gegen Arbeitsuntreue.
Maßnahmen gegen Arbeitsuntreue.
19.08.1940
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: alle Staatspolizei- und Kripo(leit)stellen des Inspektionsbereiches. Weitergabe an Kreis und Ortspolizeibehörden, Nachrichtl. Inspekteur der Sicherheitspolizei in Wiesbaden an Staatspolizeistellen Koblenz und TrierLt. Reichssicherheitshauptamt Erlaß vom 16.06.1940 IV B c 03492/39 g wurden die Maßnahmen gegen Arbeitsuntreue den Staatspolizeibehörden übertragen. Anordnung, daß die Kreis bzw. Ortspolizeibehörden auf Anforderung den Dienststellen des Reichstreuhänders der Arbeit-, Rechtshilfe leisten.Insbesondere daß Vorladen und Vorführen von Personen; ebenso Verwarnungen gegen Arbeitsscheue aussprechen. Zusatz für Staatspolizeileitstellen:Festnahme am Arbeitsplatz und Überstellung in Schutzhaft kann auch auf fernmündlichen Antrag des Treuhänders der Arbeit erfolgen.