"Im Befehl vom 28.10.1939 ordnet der Reichsführer-SS an, daß für die Kinder (ehel. o. unehel.) von SS-Männern und deren Frauen bzw. Witwen durch die SS zu sorgen ist, sofern dies erforderlich ist."@deu . "Art: Fotokopie einer Vervielfältigung"@deu . "19.06.1940" . "Ausführungsbestimmungen zum Befehl der Reichsführer-SS vom 28.10.1939 (Diese Bestimmungen gelten für die Dauer des Krieges und bis zum Erlaß einer endgültigen Regelung im Frieden."@deu . . . . "Ausführungsbestimmungen zum Befehl der Reichsführer-SS vom 28.10.1939 (Diese Bestimmungen gelten für die Dauer des Krieges und bis zum Erlaß einer endgültigen Regelung im Frieden."@deu . .