Maßnahmen zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre.

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Maßnahmen zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. 
Maßnahmen zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. 
14.06.1940 
Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original 
Adressat: den Stellvertreter des Führers München, Braunes Haus das Auswärtige Amt (D III)Um die unerwünschte Vermischung von Deutschen mit ausländischen Arbeitskräften zu verhindern soll folgendes geschehen:1. Aufklärung der Volksgenossen durch Vorträge. Bei Verstößen muß mit staatspolizeilichen Zwangsmitteln gerechnet werden.2. Sämtlichen ausländischen Arbeitern soll ein Merkblatt vorgelesen werden. Wer gegen die Maßnahmen verstößt, muß mit staatspolizeilichen Zwangsmaßnahmen rechnen.3. Deutsche die mit Ausländern geschlechtlich verkehren sind in schutzhaft zu nehmen, die Ausländer sind ins Ausland abzuschieben. Tschechen sind ebenfalls in Schutzhaft zu nehmen. 

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