. "Art: Fotokopie vom Original"@deu . . . "07.06.1940" . "Adressat: nicht angeführt (Verteiler A, C, D)Im Einverständnis mit dem Reichsminister der Justiz wird beim natürlichen Tod eines Schutzhäftlings nach § 39 K St Verordnung verfahren, ebenso bei Selbstmord und wenn ein SS-Angehöriger am Tod beteiligt ist. Die Zivilgerichte werden nur eingeschaltet, wenn sich der Verdacht einer strafbaren Handlung gegen eine Person richtet, die der SS nicht angehört."@deu . "Verfahren bei unnatürlichem Tode eines Schutzhäftlings."@deu . . "Verfahren bei unnatürlichem Tode eines Schutzhäftlings."@deu . .