Schutzhaft.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-009-074_1192a_jpg an entity of type: Record
16.05.1940
074/1192a.jpg
Schutzhaft.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: das Reichssicherheitshauptamt, alle Staatspolizei(leit)stellen, die Kommandeure der Sicherheitspolizei, nachrichtlich an die Höheren SS- und Polizeiführer, die Befehlshaber der Sicherheitspolizei, die Inspekteure der Sicherheitspolizei, den Inspekteur der KonzentrationslagerFolgende Regelung tritt ab sofort in Kraft:Die Anträge auf Anordnung der Schutzhaft sind nach wie vor unter Hinweis auf die obenbezeichneten Erlaße schriftl. unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen, wie Personalbogen mit Lichtbild, Vernehmungsniederschrift und 2 blaue Karteikarten (für Ausländer gelbe).
Erlaße des Reichsministers der Justiz vom 25.01.1938 - Pol. S-V 1 Nr. 70/37-I79g - (I21, Folio 1-5) und vom 04.10.1939 - Pol-SIV 1Nr. 100/39-179g. - und vom 24.10.1939 - IV (II D)Nr. 8303/39-(I21, Folio 87-88)