Rückreisekosten bei der Entlassung von Schutzhäftlingen.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-009-074_1183a_jpg an entity of type: RecordSet

06.05.1940 
074/1183a.jpg 
Rückreisekosten bei der Entlassung von Schutzhäftlingen. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Reichssicherheitshauptamt, alle Staatspolizei(leit)stellen, nachrichtlich an: die Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Prag und Krakau, alle Höheren SS- und Polizeiführer, alle Inspekteure der Sicherheitspolizei, die Kommandeure der Sicherheitspolizei, die Grenzinspekteure I bis III, der Reichsführer-SS - Inspekteur der Konzentrationslager, der Reichsführer-SS - Chef des Hauptamtes Verwaltung und WirtschaftIn Zukunft ist bei allen Entlassungsanträgen anzugeben, ob die Rückreisekosten vom Schutzhäftling oder vom Konzentrationslager zu tragen sind. Die vorzeitige Anforderung von Jahrgeldern für die Rückreise ist untersagt. Diese sind erst dann anzufordern, wenn die Entlassung des Schutzhäftlings feststeht. 
Runderlaß des Reichsführers-SS vom 20.12.1939 - SIV 2 Nr. 4484/39 - RMBliV. Nr. 52 vom 27.12.1939 

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