. "06.05.1940" . . . "074/1181a.jpg" . "Adressat: Reichssicherheitshauptamt (Verteiler C), Staatspolizei(leit)stellen, Nachrichtl. an Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Prag und Krakau, Höhere SS- und Polizeiführer, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Grenzinspekteure I bis III, Reichsführer-SS, Inspekteur der Konzentrationslager, Chef des HA. Verwaltung und WirtschaftDie Rückreisekosten müssen ausschließlich von den Angehörigen des Häftlings aufgebracht werden und nur in Ausnahmefällen zurückerstattet werden.Folgende Erlasse wurden aufgehoben:1) Geheime Staatspolizei Rd. Erl. Nr. 30 798 II 1 D - Nr. 507 vom 01.04.1935."@de . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . . . "Reichsführer-SS-Rd. Erl. - S IV 2 Nr. 4484/39 vom 20.12.1939 (435, Folio 291-292)"@de . . . . "Nicht angeführt (Rückreisekosten bei der Entlassung von Schutzhäftlingen)."@de .