"Adressat: Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Inspekteure der SicherheitspolizeiNachrichtl. an die Höheren SS- und PolizeiführerAuf Weisung des Reichsführers-SS dürfen nur die folgenden Lager als Konzentrationslager bezeichnet werden:Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Flossenbürg, Mauthausen und das Frauenlager Ravensbrück."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "03.05.1940" . "Nicht angeführt (Bezeichnung „Konzentrationslage\")."@deu . . . . "Nicht angeführt (Bezeichnung „Konzentrationslage\")."@deu . .