Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-009-074_1162a_jpg an entity of type: Record
Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen.
Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen.
16.04.1940
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, außer in den neuen Ostgebieten und im ProtektoratDie vorgeschriebenen Kennzeichen für die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums sind durch die örtlichen Polizeibehörden auszugeben.Für jeden Arbeiter sind 5 Kennzeichen vorgesehen. Die Kreispolizeibehörde hat den Bedarf zu ermitteln.