Abkommen SS und Polizei über die Belieferung der Polizei mit Zeitungen.
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Abkommen SS und Polizei über die Belieferung der Polizei mit Zeitungen.
Abkommen SS und Polizei über die Belieferung der Polizei mit Zeitungen.
13.04.1940
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Regierungspräsidenten in PreußenOben genanntes Abkommen ist für die Polizei noch nicht wirksam geworden.Der dienstliche Zeitungsbezug regelt sich nach bestehenden Anordnungen.Mit Begleitschr. vom Regierungspräsident Trier vom 27.04.1940 und Gend. Kreisführer in Trier und Wittlich.