Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940.
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Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940.
Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940.
05.04.1940
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, außer in den neuen Ostgebieten und im ProtektoratDie vorgesehenen Kennzeichen werden von hier aus zentral in Auftrag gegeben, Einzelbeschaffungen dürfen keinesfalls erfolgen.