"Adressat: Reichssicherheitshauptamt, (Verteiler C) alle Staatspolizei(leit)stellen, Nachrichtl. Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Inspekteure der SicherheitspolizeiSofern nach der vorläufigen Festnahme auf Antrag Schutzhaftordnung erfolgt ist, rechnet die Schutzhaft nicht erst vom ersten Tage des Fristablaufs der vorläufigen Festnahme, sondern vom ersten Tage der vorlaufigen Festnahme. Alle Schutzhaftanträge müssen beim Reichssicherheitshauptamt Ref. IV C 2 gestellt werden."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "01.04.1940" . "Nicht angeführt (Anrechnung der Schutzhaft)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Anrechnung der Schutzhaft)."@deu . .