Nicht angeführt (Anrechnung der Schutzhaft).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-009-074_1149a_jpg an entity of type: RecordSet

01.04.1940 
074/1149a.jpg 
Nicht angeführt (Anrechnung der Schutzhaft). 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Reichssicherheitshauptamt, (Verteiler C) alle Staatspolizei(leit)stellen, Nachrichtl. Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Inspekteure der SicherheitspolizeiSofern nach der vorläufigen Festnahme auf Antrag Schutzhaftordnung erfolgt ist, rechnet die Schutzhaft nicht erst vom ersten Tage des Fristablaufs der vorläufigen Festnahme, sondern vom ersten Tage der vorlaufigen Festnahme. Alle Schutzhaftanträge müssen beim Reichssicherheitshauptamt Ref. IV C 2 gestellt werden. 

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