"(Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter- und arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940)."@deu . . "(Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter- und arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940)."@deu . . . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "Polnische Zivilarbeiter und -arbeiterinnen sollen lt. Vorschrift auf der rechten Brustseite jedes Kleidungsstückes ein deutlich sichtbares Kennzeichen tragen, da sie sonst bestraft werden."@deu . . "08.03.1940" . .