. . . "(Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter- und arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940)."@de . . "074/1133a.jpg" . . . "Polizeiverordnung der Reichsminister vom 14.11.1938 (RGBL. I 1582)"@de . "Art: Fotokopie vom Original"@de . "Polnische Zivilarbeiter und -arbeiterinnen sollen lt. Vorschrift auf der rechten Brustseite jedes Kleidungsstückes ein deutlich sichtbares Kennzeichen tragen, da sie sonst bestraft werden."@de . . . . . "08.03.1940" .