(Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter- und arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940).
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(Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter- und arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940).
(Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter- und arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 08.03.1940).
08.03.1940
Art: Fotokopie vom Original
Polnische Zivilarbeiter und -arbeiterinnen sollen lt. Vorschrift auf der rechten Brustseite jedes Kleidungsstückes ein deutlich sichtbares Kennzeichen tragen, da sie sonst bestraft werden.