"Die im Reich eingesetzten pol. Arb. haben auf ihrer Kleidung ein Kennzeichen zu tragen.Genaue Angaben hierzu.Anlage 1 zu 435, Folio 150-158."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "08.03.1940" . "Nicht angeführt (Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarb.- und arbeiterinnen polnischen Volkstums)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarb.- und arbeiterinnen polnischen Volkstums)."@deu . .